Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Weitergabeverbot 

Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers gestattet. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmung verstoßen und ein Dritter oder eine von diesem informierte Person den Hauptvertrag abschließen, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. 

§ 2 Doppeltätigkeit 

Der Makler ist berechtigt, provisionspflichtig sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein. 

§ 3 Eigentümerangaben 

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten. Der Makler hat diese Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft, weshalb der Kunde die Richtigkeit der Informationen selbstständig überprüfen muss. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung.
 

 § 4 Haftungsbegrenzung 

Die Haftung von Chiappetta Immobilien ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten beschränkt, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden durch den Makler vorliegt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Chiappetta Immobilien nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 

§ 5 Geldwäscheprävention 

Im Rahmen der Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ist Chiappetta Immobilien verpflichtet, bei der Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu dokumentieren. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Chiappetta Immobilien nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, indem sie die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. 

§ 6 Verjährung 

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Chiappetta Immobilien beträgt drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die schadensauslösende Handlung begangen wurde. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall kürzer sein, so gilt diese kürzere Frist. 

§ 7 Gerichtsstand 

Für alle Ansprüche und Verpflichtungen, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Chiappetta Immobilien und dem Kunden entstehen, gilt, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, der Firmensitz von Chiappetta Immobilien als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. 

§ 8 Verbraucherschlichtungsstelle 

Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) an, die unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Verbraucher können diese Plattform nutzen, um Streitigkeiten beizulegen. Chiappetta Immobilien ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.